Seit Mai 2025 sind unsere 72 neu gewählten Vertreter im Amt. Aber wofür genau sind sie eigentlich zuständig? Ein Überblick über Aufgaben, Grenzen und die Rolle der Vertreterversammlung.
Mit unserer letzten Vertreterwahl 2024 starteten zahlreiche neue Vertreterinnen und Vertreter ins Amt. Seit Mitte vergangenen Jahres bringen sie sich in die Arbeit der Vertreterversammlung ein, des obersten Gremiums der Genossenschaft. Gleichzeitig taucht unter Mitgliedern immer wieder dieselbe Frage auf: Was genau machen die Vertreter eigentlich? Und ebenso wichtig: Was machen sie nicht?
Ein verbreitetes Missverständnis gleich vorweg: „Vertreterinnen und Vertreter sind keine direkten Ansprechpartner für individuelle Anliegen. Fragen zur eigenen Wohnung, zu Mängeln, zum Wohnumfeld oder zu nachbarschaftlichen Themen gehören nicht in ihren Aufgabenbereich“, erklärt spar+bau-Vorstand Udo Frommann. Dafür gibt es die Verwaltung, insbesondere die Mitarbeiter in den Wohnbetreuungsbüros. Sie sind die richtigen Kontaktpersonen für das Tagesgeschäft.
Die Vertreterversammlung: oberstes Gremium
Die Vertreterversammlung ist das Grundlagenorgan und damit das oberste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Hier werden keine Einzelfälle verhandelt, sondern die großen Leitplanken gesetzt. Die Satzung regelt klar, wofür dieses Gremium zuständig ist. Im Zentrum stehen wesentliche Grundsatzentscheidungen, zum Beispiel:
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Entscheidungen über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Satzungsänderungen
- Fragen zur Auflösung, Umwandlung oder Liquidation der Genossenschaft
Kurz gesagt: Es geht um die strategischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen, auf denen die Genossenschaft arbeitet. Wichtig ist auch, was die Vertreterversammlung nicht kann: Sie darf dem Vorstand keine verbindlichen Einzelweisungen für die laufende Geschäftsführung erteilen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich. Diese klare Trennung sorgt für Handlungsfähigkeit, Transparenz und eine saubere Governance-Struktur.
Rechte und Pflichten der Vertreter
Damit unsere Vertreter ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen können, haben sie in der Versammlung umfassende Rechte. Dazu gehören:
- Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu allen Punkten der Tagesordnung
- die Kenntnisnahme und Beratung zentraler Berichte, darunter:
- der Lagebericht des Vorstands
- der Bericht des Aufsichtsrats
- der Bericht des Prüfungsverbandes über die gesetzliche Prüfung
Auf dieser Basis werden Entscheidungen vorbereitet, diskutiert und im Sinne der gesamten Genossenschaft beschlossen.
Klare Rollenverteilung
„Auch wenn unsere Vertreter oft gut vernetzt und engagiert sind: Sie sind keine Anlaufstelle für individuelle Sorgen oder Nöte einzelner Mitglieder“, betont Frommann. Ihr Mandat dient nicht der Interessenvertretung einzelner Haushalte, sondern der Wahrung der grundlegenden Interessen der Genossenschaft als Ganzes.
„Die Vertreterversammlung von spar+bau ist das demokratische Herz unserer Genossenschaft. Ihre Vertreter treffen Entscheidungen mit Weitblick, Verantwortung und Wirkung, nicht im Kleinen, sondern dort, wo es um Richtung, Stabilität und Zukunftsfähigkeit geht.“ Wer das weiß, weiß auch: Für Fragen und Anliegen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von spar+bau da.