Rechtsanwalt Berthold von Knobelsdorff informiert zu Lärmvermeidung, Rücksichtnahme und Toleranz.
Lärm ist ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreit. Was gilt rechtlich als unzumutbare Lärmbelästigung? Lärm ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Entscheidend ist, ob ein Geräusch für einen „normalempfindlichen Durchschnittsmenschen“ zumutbar ist. Auch Ort und Zeitpunkt spielen eine Rolle: Verkehrslärm an einer viel befahrenen Straße ist ortsüblich, laute Hammerschläge nachts nicht.
Welche Geräusche gehören zum normalen Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus, auch wenn sie als störend empfunden werden? Typische Alltags- und Lebensgeräusche müssen grundsätzlich hingenommen werden. Entscheidend sind Intensität, Dauer und Zeitpunkt. Bei Musik gilt spätestens ab 22 Uhr Zimmerlautstärke. Heimwerker sollten ihre Arbeiten auf Tagesstunden an Werktagen beschränken. Bei Kinderlärm verlangen Gerichte eine höhere Toleranzgrenze, die bei sehr lauten oder langanhaltenden Geräuschen am frühen Morgen oder in der Nacht erreicht sein kann. Grundsätzlich gilt im Mehrfamilienhaus das Gebot der Rücksichtnahme.
Was raten Sie, wenn sich Nachbarn gestört fühlen? Das persönliche Gespräch ist am sinnvollsten – ruhig und ohne Vorwürfe. Oft hilft es, die Situation zu klären und Verständnis zu schaffen. Etwa, indem man prüft, wie laut Geräusche in der Nachbarwohnung ankommen. Das führt meist schneller zum Ziel als das Einschalten des Vermieters oder ein Rechtsstreit. Bei Bedarf können auch andere Nachbarn vermitteln.
Und wenn das alles nichts nützt? Ist der Lärm einmalig und nicht zu tolerieren, etwa durch eine Feier bis tief in die Nacht, sollte die Polizei verständigt werden. Bei wiederkehrendem Lärm sollte die Wohnungsgenossenschaft informiert werden. Wichtig sind genaue Angaben zu Art, Zeitpunkt und Häufigkeit des Lärms sowie zu weiteren betroffenen Nachbarn. Bleiben Gespräche erfolglos und wird die Hausordnung dauerhaft verletzt, kann die Genossenschaft abmahnen und später auch das Mietverhältnis kündigen. Am besten sind Lösungen innerhalb der Hausgemeinschaft. Sie stärken das Miteinander.