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Bauordnung 2024: Der Umbau beginnt

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) hilft, dass das Bauen in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger wird.

Aufgrund der Ziele, das Bauen einfacher, schneller und günstiger zu gestalten, wurde die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) 2024 umfassend überarbeitet. Als Referatsleiterin „Bauaufsicht, Bautechnik, Bauökologie“ im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung weiß ich, wie viele rechtliche Vorgaben bei einem Bauvorhaben zu beachten sind. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit und dem Schutz der Nutzenden, führen aber zunehmend zu Verzögerungen, hohen Kosten und Projektabbrüchen. 

Bauen mit mehr Spielraum

Die Neuerungen in der NBauO schaffen hier Erleichterung: Anforderungen werden klarer formuliert, Verfahren vereinfacht. Das Bauen soll günstiger werden. 

Zu den zentralen Aspekten, die in einer Bauordnung geregelt werden, gehören unter anderem Grenzabstände, die Standsicherheit von Gebäuden, der Brandschutz sowie der Nachbarschutz. Diese Regelungen sind von großer Bedeutung, um die Sicherheit und den Komfort der Menschen, die in den Gebäuden leben und arbeiten, zu gewährleisten. 

Besonders bemerkenswert ist die Einführung des Gebäudetyps E – das „E“ steht für einfach oder experimentell. Mit diesem neuen Modell können Bauherren beantragen, in bestimmten Bereichen von Normen abzuweichen, solange grundlegende Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die Regelungen sind darauf ausgelegt, komplizierte Vorschriften und langwierige Verfahrensabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie kreatives und kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen.

Wichtig ist dabei, zu verstehen, dass viele Standards nicht gesetzlich festgelegt sind, sondern aus Verträgen zwischen Bauherren und Planenden entstehen. Die NBauO hat auf solche Vereinbarungen keinen direkten Einfluss. Dennoch gibt sie einen rechtlichen Rahmen vor, in dem neue Spielräume entstehen können.

Besser sanieren und umbauen

Ein Kommentar von Urte Högl, Mitglied des Aufsichtsrats von spar+bau. ©spar+bau

Ein weiterer großer Fortschritt ist die sogenannte Umbauordnung. Gerade bei älteren Gebäuden, die für neue Nutzungen umgebaut werden sollen, stehen Planende vor der Herausforderung, mit Bestandsstrukturen zu arbeiten, die heutigen Anforderungen oft nicht genügen. Bislang bedeutete das oft aufwendige Nachrüstungen oder sogar Rückbau. Mit dem neuen § 85a NBauO wird nun ermöglicht, dass die Anforderungen an bestehende Bauteile abgesenkt werden können – unter der Voraussetzung, dass die Nutzung sicher bleibt.

Das bedeutet, dass nicht jedes alte Bauteil auf Neubaustandard gebracht werden muss. Vielmehr liegt es nun in der Verantwortung der Entwurfsverfasser, eine angemessene Lösung zu finden. Die Anforderungen orientieren sich am Bestand – ein Paradigmenwechsel, der Umbauten praktikabler macht und Investitionen in Bestandsgebäude attraktiver.

Diese Neuausrichtung bedeutet auch eine Verschiebung: weniger staatliche Kontrolle, mehr Eigenverantwortung für die Planenden. Für viele mag das zunächst ungewohnt sein – doch genau darin liegt auch die Chance, Projekte wieder ins Laufen zu bringen, die sonst am Regelwerk gescheitert wären.

Ein schöner Nebeneffekt ist, dass Sanierungen und Umbauten statt Abriss und Neubau Ressourcen schonen – und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die NBauO fördert damit nicht nur kosteneffizientes, sondern auch nachhaltiges Bauen.

Klar ist: Die neuen Regelungen sind erst der Anfang, um das Bauen einfacher, schneller und günstiger zu machen. Sie müssen sich nun in der Praxis bewähren. Bis Ende 2028 ist eine erste Auswertung vorgesehen, welche praktischen Änderungen sich im Bausektor ergeben haben. Wir dürfen alle gespannt sein, welchen Weg sich die neuen Regelungen hier bahnen. Doch schon jetzt lässt sich sagen, dass die überarbeitete NBauO dem Bauen in Niedersachsen eine neue Richtung gibt – mit mehr Mut zur Verantwortung, neuen Freiheitsgraden und einem realistischeren Umgang mit dem Bestand.

Herzliche Grüße, Ihre Urte Högl 

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