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Kabel-TV wird Mietersache

Mit dem 2021 novellierten Telekommunikationsgesetz ist das Kabelfernsehen bald nicht mehr in den Nebenkosten enthalten. Wer es weiterhin nutzen möchte, muss einen eigenen Vertrag abschließen.

Bislang haben Mieter mit den Nebenkosten auch die TV-Kabelgebühren bezahlt. Künftig können sie selbst entscheiden, ob sie das Kabelfernsehen nutzen möchten oder nicht. So sieht es das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Bereits am 1. Dezember 2021 ist es in Kraft getreten, bis zum 30. Juni 2024 läuft noch eine Übergangsfrist. 

Mit der sogenannten TKG-Novelle dürfen die Kosten für TV-Kabelverträge dann nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Für Mieter bedeutet das: Wer ab 1. Juli 2024 weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss selbst Einzelverträge mit einem Telekommunikationsanbieter abschließen. 

Bislang konnten wir unseren Mietern über einen Rahmenvertrag mit der Firma htp günstige Konditionen, zukunftsorientierte Lösungen und einen umfassenden Service bieten. Um auch weiterhin ein attraktives Angebot zur Verfügung zu stellen, haben wir mit verschiedenen Anbietern intensive Gespräche geführt. Unter allen Mitbewerbern hat htp das beste Angebot unterbreitet.

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