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Das neue CO2 Gesetz

Mieter sollen entlastet werden

Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Steuer erhoben, die helfen soll, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Nun hat die Bundesregierung ein Stufenmodell beschlossen, das die Steuer ab 2023 zwischen Mieter und Vermieter aufteilen soll.

Die CO2-Abgabe mussten die Mieter bislang allein tragen. Um die Mieter zu entlasten, hat die Bundesregierung im Zuge des Gesetzesentwurfs zur CO2-Abgabe jetzt ein Stufenmodell entwickelt, das die Vermieter ab 1. Januar 2023 an der Steuer beteiligt, die bis 2025 schrittweise noch deutlich steigen soll.

Ausschlaggebend für das Stufenmodell ist die Energieeffizienz des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz ist, desto mehr müssen Vermieter sich an der CO2-Steuer beteiligen. So müssen die Vermieter bei Gebäuden der schlechtesten Klasse 90 Prozent tragen, die Mieter zehn Prozent. Nur in Wohngebäuden mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 müssen Mieter die Steuer weiterhin allein tragen. Um die Kosten insgesamt gering zu halten, liegt es in der Eigenverantwortung des Mieters, möglichst sparsam und effizient zu heizen. Denn wer sparsam mit Energie umgeht, spart Geld, wer viel verbraucht, wird stärker belastet.

Wie kommen Mieter an die Erstattung?

„Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor, dass bei den Mietern, die an einer Zentralheizung angeschlossen sind, der Anteil automatisch mit der Heizkostenabrechnung berechnet wird", erklärt Sandra Jost, Leiterin Betriebskostenmanagement. „Bei der Etagenheizung allerdings sollen die Mieter den Vermietern innerhalb von sechs Monaten ab dem Zugang der Rechnung vom Energieversorger mitteilen, wie hoch ihr Erstattungsanspruch ist." Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar. „Auf den Rechnungen des Energieversorgers wird künftig der CO2-Verbrauch stehen. Anhand des Stufenplans müssen die Mieter dann abgleichen, wie viel sie von spar+bau erstattet bekommen", mutmaßt Sandra Jost. Wird der Gesetzentwurf beschlossen, informieren wir in der nächsten „lebe", wie wir unsere Mieter bei diesem Vorgang unterstützen.

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