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Verbotene Untervermietung auf Online-Plattformen

Leider ist es in der vergangenen Zeit häufiger vorgekommen, dass Mieter einzelne Zimmer oder ihre ganze Wohnung auf Online-Portalen wie Airbnb oder Booking.com angeboten und für die Übernachtungen abkassiert haben. Dadurch steht die Wohnung nicht den Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung, die bei dem derzeitigen Wohnungsmangel dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen – und das nur, um Profit zu machen. „In Zeiten des angespannten Wohnungsmarktes, in denen viele Menschen händeringend eine bezahlbare Wohnung suchen, können wir es nicht dulden, dass mit unseren im Vergleich zum Wettbewerb deutlich günstigeren Wohnungen ein Geschäft gemacht wird", sagt Vorstandsmitglied Rainer Detjen.

Wer seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters entgeltlich an Dritte vermietet, begeht eine Vertragsverletzung. „Unsere Wohnungen sind Gemeinschaftseigentum aller Genossenschafter, wer sie unrechtmäßig nutzt, schadet der gesamten Gemeinschaft", erklärt Detjen. Im Interesse aller Mitglieder der Genossenschaft gehen wir gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen massiv vor. Unser Wohnbetreuungs-Team durchsucht deshalb regelmäßig die verschiedenen Online-Plattformen. „Das ist natürlich sehr zeitintensiv und viel zusätzliche Arbeit, aber früher oder später kommen wir jeder Fremdnutzung auf die Schliche", sagt Claudia Helms, Leiterin unserer Wohnbetreuung.

Gegen jede nicht genehmigte Fremdnutzung gehen wir juristisch vor, der Mieter muss mit dem Ausschluss aus der Genossenschaft und der fristlosen Kündigung der Wohnung rechnen.

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