Nachbarschaft MENSCHEN14 Lärm ist ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreit Was gilt rechtlich als unzumutbare Lärmbelästigung Lärm ist gesetzlich nicht eindeutig definiert Entschei dend ist ob ein Geräusch für einen normalempfind lichen Durchschnittsmenschen zumutbar ist Auch Ort und Zeitpunkt spielen eine Rolle Verkehrslärm an einer viel befahrenen Straße ist ortsüblich laute Hammer schläge nachts nicht Welche Geräusche gehören zum normalen Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus auch wenn sie als störend empfunden werden Typische Alltags und Lebensgeräusche müssen grund sätzlich hingenommen werden Entscheidend sind Intensität Dauer und Zeitpunkt Bei Musik gilt spätestens ab 22 Uhr Zimmerlautstärke Heimwerker sollten ihre Arbeiten auf Tagesstunden an Werktagen beschränken Bei Kinderlärm verlangen Gerichte eine höhere Toleranz grenze die bei sehr lauten oder langanhaltenden Geräu schen am frühen Morgen oder in der Nacht erreicht sein kann Grundsätzlich gilt im Mehrfamilienhaus das Gebot der Rücksichtnahme Ist ein lautes Geräusch schon eine Lärmbelästigung Wann können Sie sich beschweren und bei wem Das hängt von vielen Faktoren ab Rechtsanwalt Berthold von Knobelsdorff informiert zu Lärmvermeidung Rücksichtnahme und Toleranz Was tun bei Lärmbelästigung Was raten Sie wenn sich Nachbarn gestört fühlen Das persönliche Gespräch ist am sinnvollsten ruhig und ohne Vorwürfe Oft hilft es die Situation zu klären und Verständnis zu schaffen Etwa indem man prüft wie laut Geräusche in der Nachbarwohnung ankommen Das führt meist schneller zum Ziel als das Einschalten des Vermieters oder ein Rechtsstreit Bei Bedarf können auch andere Nachbarn vermitteln Und wenn das alles nichts nützt Ist der Lärm einmalig und nicht zu tolerieren etwa durch eine Feier bis tief in die Nacht sollte die Polizei verständigt werden Bei wiederkehrendem Lärm sollte die Wohnungsgenossenschaft informiert werden Wichtig sind genaue Angaben zu Art Zeitpunkt und Häufigkeit des Lärms sowie zu weiteren betroffenen Nachbarn Bleiben Gespräche erfolglos und wird die Hausordnung dauerhaft verletzt kann die Genossenschaft abmahnen und spä ter auch das Mietverhältnis kündigen Am besten sind Lösungen innerhalb der Hausgemeinschaft Sie stärken das Miteinander Berthold von Knobelsdorff Fachanwalt für Miet und Wohnungs eigentumsrecht in Hannover klärt auf
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