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Betriebskosten

News 14.2.2019

Dank unserer Mitarbeiter im Service und unserer hocheffizienten Datenverarbeitung können wir bereits in dieser Woche die Betriebskostenabrechnungen an unsere Mieter zustellen. Wir sehen die jährlichen Abrechnungen nicht als lästige Pflicht, sondern als Service für unsere Mieter, damit sie schnell Klarheit über die Kosten und auch den Nachweis der absetzbaren Haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistung bekommen. Denn von diesen Kosten können 20 Prozent steuermindernd im Rahmen der Einkommenssteuer (§ 35 a EStG) angesetzt werden.

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