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Änderungen für Ihren Freistellungsauftrag 2023

News 21.12.2022

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit wird ab 1. Januar 2023 der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Zinsen und Dividenden erhöht.

Was ändert sich für Sie?
Der Höchstbetrag des Sparer-Pauschbetrages steigt ab 01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare/Lebenspartnerschaften.

Müssen Sie aktiv werden?
Bestehende Freistellungsaufträge, die bereits vor dem 01.01.2023 bei uns eingereicht wurden und nicht bis Ende 2022 befristet sind, werden von uns automatisch um 24,844 Prozent angepasst. Sie müssen sich somit um nichts kümmern.

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen möchten, finden Sie das neue Formular „Freistellungsauftrag" ab 02.01.2023 im Downloadbereich unserer Homepage.

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